
Verkauf eines Wirtschaftsguts, bei dem mindestens eine (Teil-)Zahlung nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zu leisten ist. Bei Ratenzahlungen verteilt IRC § 453 den Gewinn anteilig auf alle Raten (Aufspaltung der Raten in basis recovery und Gewinn, bifurcation), so daß die Veräußerungseinkünfte gleichmäßig w&a...
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